Notarzt aus Bayern rettet Kind und nun soll er den Führerschein abgeben
Neuburg/Donau: Eine Geschichte die zwar weit entfernt vom Norden Schleswig-Holsteins geschah, doch mittlerweile großen Wellen geschlagen hat. Zehntausende fahren in Deutschland täglich Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst und machen im Notfall von Sonderrechten im Straßenverkehr gebrauch, die das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zulassen und in die Vorfahrtsregeln eingreifen können. Seit 23 Jahre arbeitet Dr. Alexander Hatz als Notarzt, hat über 5000 Einsätze gefahren, nach Informationen diverser Medien nie auch nur einen Punkt in Flensburg bekommen.
Nun soll er den Führerschein abgeben. Der Einsatz ist schon etwas länger her, es war der 23. April, Susanne S. wählt den Notruf, ihre zweijährige Tochter bekommt keine Luft mehr, sie hat Sekundenkleber verschluckt. Sie drohte zu ersticken. Notarzt Hatz bekommt den Einsatz, fährt mit Blaulicht und Martinshorn in Richtung des Einsatzortes. Wie immer, wenn er mit Sonderrechten unterwegs war, hat er Fahrzeuge überholt und Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten. Dinge, die zehntausende Rettungsassistenten, Notärzte, Feuerwehrmänner und Polizisten in Deutschland tagtäglich tun, wenn Menschenleben in Gefahr sind und sie dringend an Notfallorten gebraucht werden.
Dr. Hatz kommt rechtzeitig, rettet dem Kind vermutlich das Leben, der zweijährigen geht es heute gut. Wenige Wochen nach diesem Einsatz meldete sich offenbar die Polizei bei dem Notarzt, es soll eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung vorliegen, er wurde angezeigt. Mittlerweile ist auch der Strafbefehl da, 4500 Euro Strafe und 6 Monate Fahrverbot. Laut Staatsanwaltschaft mit der Begründung, „hier seien Notrechte überschritten worden“. Hatz legt Widerspruch ein, kann sich die Anzeigen nicht erklären. Das Autofahrer ausweichen müssen, wenn Fahrzeuge mit Sonderrechten vorbei möchten, das ist doch üblich und kommt tagtäglich hundertfach vor. Es steht sogar in der Straßenverkehrsordnung, Fahrzeugen mit Sonderrechten ist Platz zu machen. Natürlich darf der Fahrer eines Fahrzeuges mit Sonderrechten andere Verkehrsteilnehmer nicht zu Manövern zwingen, von denen eine Gefahr ausgeht, doch besteht die Möglichkeit auszuweichen, dann haben die übrigen Verkehrsteilnehmer dies zu tun.
Mittlerweile gibt es eine Onlinepetition, die seinen Freispruch fordert. Innerhalb weniger Tage haben über 170.000 Menschen diese Petition gezeichnet.
Hier findet ihr diese Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/freispruch-fuer-den-notarzt-alexander-hatz
Die Berichterstattung gibt bisher jedoch nur dem Notarzt das Wort, Aussagen der beiden Autofahrer, die den Notarzt angezeigt haben, kann man derzeit nirgends lesen. Um den Fall bewerten zu können, wäre dies jedoch notwendig. Dennoch gilt, Fahrzeugen mit Sonderrechten ist Platz zu machen, stellen Sie sich vor, es ginge um Ihr Leben! Blaulicht und Martinshorn werden nur dann eingesetzt, wenn es wirklich dringend ist und Menschenleben in Gefahr sind oder es bereits Verletzte gegeben hat! Es kann nicht sein, dass fortan jeder, der Fahrzeuge mit Sondersignal steuert Gefahr läuft seinen Führerschein zu verlieren und tausende Euros Strafe zahlen muss. Im Fall des bayrischen Notarztes ist bislang nichts darüber bekannt, dass ein Autofahrer durch das Ausweichen zu Schaden gekommen ist, es ist von keinem Unfall die Rede und auch von keinem Sachschaden. Wir bleiben an der Sache dran!