Großkontrolle auf der A7 – LKW im Visier der Beamten
Das PABR Nord hat in der heutigen Nacht, vom 12.5.16, 19:00 – 13.5.16, 03:00h, mit Unterstützungkräften des PBR Rendsburg, des VÜD Neumünster und des PABR Ratzeburg mit insgesamt 25 Kontrollbeamten eine Kontrolle mit Schwerpunkt auf Großraum- und Schwertransporte sowie Nachtfahrer durchgeführt.
Bei besten Wetterbedingungen lotsten die Beamten zeitweise den kompletten Lkw-Verkehr über die Rastplätze Jalmer Moor (A7 Rtg. Süden) und Jalm (A7 Rtg. Norden). Hierzu wurde der Verkehr auf den Hauptstreifen der Autobahn kanalisiert und dann der Schwerlastverkehr abgeleitet.
Die Kontrollbeamten konnten so eine bessere Auswahl der kontrollwürdigen Fahrzeuge vornehmen.
Dabei beteiligten sich auf Einladung auch der ZOLL, die Bundespolizei und das Bundesamt für Güterverkehr mit insgesamt 17 Beamten. Durch die Art der Kontrolle konnten diese Behörden sich selbst im Rahmen eigener Zuständigkeiten die für sie interessanten Fahrzeuge selektieren und kontrollieren. Dabei wird die langjährige Zusammenarbeit ausgebaut und die Beteiligten unterstützen sich auf Augenhöhe mit Fachwissen, Einsatzmittel und auch rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten.
Zugegen waren auch Kollegen des Pendants der dänischen Polizei, vom Tungvogncenter Vejle, die sich ein Bild von unseren Methoden und Möglichkeiten machen wollten. Eine entsprechende Hospitation bei den dänischen Kollegen war dem vorangegangen.
Als Neuheit in der Polizeidirektion Flensburg wurde hierbei die seit Anfang des Jahres verfügbare mobile Wiegetechnik eingesetzt. Diese mobilen Waagen sind im Vergleich zu den einfachen Waagen der Schwerlastkontrolltrupps in der Lage auch Großraum- und Schwertransporte zu verwiegen. Großer Vorteil ist dabei, dass die Waage in der Lage ist, Fahrzeuge zunächst dynamisch zu verwiegen. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 5km/h die in einer Ausfräsung liegenden Wiegeplatten überfahren und man innerhalb kürzester Zeit einen guten Anhaltswert über Gewichte und Achslasten erhält. So ist es möglich, effektiv Fahrzeuge zu ermitteln, bei denen eine langwierige gerichtsfeste Verwiegung notwendig ist.
Insgesamt kontrollierten die Beamten ca. 105 Lastwagen. Davon gehörten nur ca. 16 Fahrzeuge zur Kategorie Großraum- und Schwertransporte (GST). Von den GST wurden vier Transporte beanstandet. Bei einem Transport waren die Achsabstände nicht wie gefordert. Zwei anderen Schwertransporten fehlte jeweils ein Teil der mitzuführenden Genehmigungen und bei einem weiteren fanden sich Probleme in den Lenk- und Ruhezeiten. Eine der Firmen, die ihren Fahrer ohne gültige Genehmigung auf Reisen geschickt hat, erwartet die Einbehaltung des kompletten Netto-Fuhrlohns. Da die Anzahl der GST gering ausfiel, kontrollierten die Beamten auch eine Vielzahl von schwerlastigen „Nachtfahrern“. Von den 89 regulären Lkw wurden 43 beanstandet. Zehn musste die Weiterfahrt untersagt werden, wobei vier von diesen nach dem Beheben der Mängel ihre Fahrt fortsetzten konnten.
Delikte:
> 24 OWI-Anzeigen – Verstöße Lenk- und Ruhezeiten, davon mehrere im vierstelligen Bußgeldbereich, dabei eine Sicherheitsleistung von 1000EUR bei einem holländischen Staatsbürger
> 5 OWI-Anzeigen wegen Überladungen von Kleinlastwagen (Spitzreiter 23% und 60%)
> 2 OWI-Anzeigen wegen mangelnder Ladungssicherung (Bei einem LKW war die Ladung derart verrutscht, dass sich der gesamte Auflieger neigte. Ihm musste die Weiterfahrt über das Kontrollende hinaus untersagt werden. Ein weiteres Fahrzeug war für den Transport der Ware ungeeignet. Die Ware musste vor Ort umgeladen werden. Die Firma muss dafür muss diese mit der Einbehaltung des vierstelligen Fuhrlohns rechnen.)
> 2 Autotransporter mit Überlange, einer davon mit Überhöhe, obwohl der Fahrer vor Ort noch versucht hatte, die Maße günstig zu beeinflussen, indem er die Luft aus den Reifen eines beförderten in der Höhe hinausragenden Neuwagens gelassen hatte. Beiden wurde die Weiterfahrt untersagt. Sie warten jetzt jeweils auf ein Ersatzfahrzeug, welches ihnen überzähliges Transportgut abnimmt. Die Firmen erwartet in diesen Fällen die Abschöpfung/Einbehaltung des kompletten Frachterlöses (mehrere tausend Euro)
> weitere Verfahren, wegen z.B. illegaler Abfalleinfuhr in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz
> Gegen 22:15 h wurde ein Transporter der Sprinterklasse auf den Rastplatz Jalm gelotst. Bei der Kontrolle des Fahrers war eine Alkoholbeeinträchtigung sofort für die Kollegen ersichtlich und zu riechen. Der Fahrer konnte aber noch artikulieren, dass er bereits einige Stunden unterwegs sei. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von über 2,4 Promille. Eine Blutprobe wurde angeordnet und entnommen und auch der Führerschein des Fahrers einbehalten. Glück im Unglück für den Fahrer, dass er bis zur Kontrolle keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar verletzt hat.
> Der ZOLL hatte zudem nach kurzen Recherchen vor Ort bei einem Fahrer eine bereits überfällige Geldbuße eintreiben. Des Weiteren konnte bei einem Fahrzeug Zigarettenschmuggel im Bereich des Eigenbedarfs aufgedeckt werden und bei drei weiteren Fahrzeugen aus Bosnien die ausstehende Kfz-Steuer eingefordert werden.