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Porschebrand auf der Autobahn führt zu zahlreichen Verkehrsverstößen vor allem durch sogenannte „Gaffer“

BAB 7 (ots) – Pressemitteilung der Polizeidirektion Flensburg:

Am Mittwochmorgen (04.08.21), gegen 07.47 Uhr, geriet auf der Autobahn A7, Höhe Tarp, in Fahrtrichtung Süden, ein Porsche 911 S in Brand. Die Löscharbeiten nahmen mehrere Stunden in Anspruch, weshalb der Verkehr an der Gefahrenstelle vorbeigeleitet werden musste und sich deshalb ein Rückstau von mehreren Kilometern bildete. Grundsätzlich kam es zu einer vorbildlichen Bildung der Rettungsgasse. Vor allem die LKW-Fahrer bildeten zügig eine große Lücke. Einzig der Fahrer eines Kleintransporters nutzte die Rettungsgasse zum schnelleren Vorankommen. Ihm drohen nun 240,-Euro Bußgeld. Im Stau wurden diverse Verstöße bei LKW- und PKW-Fahrern festgestellt: In über 15 Fällen filmten die Fahrer die Gefahrenstelle mittels ihres Smartphones, obwohl dort Polizei- und Rettungskräfte standen.

Zur Erinnerung:

Eine Rettungsgasse muss immer dann gebildet werden, wenn es außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen zu einem Stau oder stockendem Verkehr kommt. Zur Nutzung der Rettungsgasse ist grundsätzlich nur ein beschränkter Personenkreis befugt. Dazu zählt die Polizei, der Rettungsdienst, die Feuerwehr, Abschleppunternehmen und die Autobahnmeisterei. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Fahrzeugführer(innen), die durch die Rettungsgasse fahren, oder sich sogar an Rettungsfahrzeuge „hängen“, erwarten höhere Strafen bis hin zum Fahrverbot. Daher: Denken Sie im Falle eines Unfalls oder einer Gefahrenstelle an die sofortige Bildung einer Rettungsgasse. Nur so kommen die Einsatzkräfte schnell zu den Betroffenen, was Leben retten kann!

„Gaffer“ behindern mit dem Zücken ihres Handys und dem Fotografieren einer Gefahren-, bzw. Unfallstelle nicht nur die Arbeit der Einsatzkräfte: Durch das Drosseln der Geschwindigkeit und der Ablenkung durch das „gaffen“ an der Unfallstelle werden im Jahr unzählige Unfälle verursacht. Neben der Behinderung der Einsatzkräfte ist das Fotografieren oder Filmen zu unterlassen. Dieses Vergehen ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden. Dabei ist es unerheblich, ob ein Foto geteilt oder veröffentlicht wird. Selbst wenn keine Fotos gefertigt werden, kann beim „Gaffen“ eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einem Bußgeld von bis zu 1000,- Euro sanktioniert werden kann.

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