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Jalmer Moor – LKW Großkontrolle auf der A7

Polizeikontrolle auf der A7 - Foto: Benjamin Nolte / www.bos-inside.de

BAB 7/Bollingstedt (ots) – Am Donnerstag, 18.02.2016, führte das Polizei Autobahn- und Bezirksrevier Nord zusammen mit der Bundespolizei und dem Zoll eine Großkontrolle auf dem Parkplatz Jalmer Moor der A 7 durch. Das Hauptaugenmerk lag hierbei auf dem LKW-Verkehr, der in der Zeit von 9-14 Uhr vollständig über den Parkplatz geleitet wurde.

Insgesamt kontrollierten die Polizisten etwa 50 Fahrzeuge intensiver. Der Fahrer eines polnischen Sattelzugs hatte sein Zubehör (Schaufel, Besen und Spanngurte etc) nicht gesichert, so dass dies leicht hätte herabfallen und dann zur Gefahr für andere Fahrzeuge werden können. Der Fahrer sicherte nach und bezahlte vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 60 EUR.

Bei einem dänischen Sattelzug kam die auf dem Parkplatz installierte Waage zum Einsatz. Die Polizisten hatten den Verdacht, dass das mit Schweinehälften beladene Fahrzeug zu schwer war. Dies wurde durch die Wägung bestätigt: Die Überladung betrug abzüglich der Toleranz 9%. Auch hier hinterließ der Fahrer eine Sicherheitsleistung.

Zusätzlich wurden die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer überprüft. Dabei stellten die Polizisten insgesamt 14 Verstöße fest. Alle Verstöße gegen die Personalvorschriften befanden sich in einem Bereich, in dem die Fahrer ihre Fahrt fortsetzen konnten und mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen haben.

In die Kontrolle fuhren außerdem zwei niederländische Schwertransporte, beide jeweils beladen mit einem Bagger und entsprechendem Zusatzmaterial. Beide Transporte waren aufgrund ihrer Ladung deutlich breiter als die erlaubten 2,55m. Zur Absicherung war ein Begleitfahrzeug erforderlich, dass andere Fahrzeuge vor dem überbreiten Transport hätte warnen sollen. Da jedoch keines vorhanden war, wurde die Weiterfahrt untersagt, bis die jeweiligen Firmen entsprechende Fahrzeuge und dafür ausgebildetes Personal zur Verfügung gestellt haben. Zwei Verfallsverfahren gegen die Firmen wurden mit dem Ziel eingeleitet, das dadurch eingesparte Geld (dreistelliger Betrag) einzubehalten.

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