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Finanzkontrolle Schwarzarbeit – unterwegs mit dem ZOLL

Ende August war ich für das Flensburg Journal mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll in Flensburg unterwegs. Verantwortlicher Redakteur für den Text ist Peter Feuerschütz vom Flensburg Journal.

Experten schätzen, dass rund 13 Millionen Deutsche schon einmal irgendwann „nebenbei“ gegen Geld gearbeitet haben. Oft sind es dabei „nur“ Putzjobs und Hilfsarbeiten, bezahlt ohne Rechnung und bar „in die Kralle“. Schwarzarbeit ist beinahe schon ein Volkssport. Immerhin: Die Quote gehe langsam zurück, sagen einige Experten. Die Leute werden scheinbar etwas ehrlicher. Dennoch: Eine Minijob-Zentrale hat errechnet, dass rund 95 Prozent der Putzhilfen nicht angemeldet sind – so, wie es eigentlich vorgeschrieben ist. Und eine Umfrage von Forsa hat ergeben, dass 56 Prozent der Befragten glauben, dass sie Schwarzarbeitgeber im Freundes- und Verwandtenkreis zu haben, und dass wohl jeder Vierte selbst bereits schwarz beschäftigt hat. Meist sind das die Besserverdienenden. Richtig großer wirtschaftlicher Schaden entsteht jedoch im gewerblichen Bereich, und hier wird die Schwarzarbeit auch entsprechend professionell bekämpft. Zuständig ist hier seit einigen Jahren der Zoll!

Wie im Internet veröffentlicht, ermittelte allein das Hauptzollamt Itzehoe eine Schadenssumme in Höhe von etwa 7,5 Millionen Euro, im gesamten BFD-Bezirk belief sich diese Summe auf gigantische rund 63 Millionen Euro!

Quelle: (www.zoll.de/jahresbilanz der Bundesfinanzdirektion Nord 2012/Sicherung der Sozialsysteme)

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Bei Berücksichtigung solcher Dimensionen ist eine sinnvolle Bekämpfung der Schwarzarbeit unbedingt vonnöten. Doch wer ist dafür eigentlich in der Bundesrepublik zuständig?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine Spezialabteilung des Zolls. Hauptaufgabe dieser Männer und Frauen, die den Hauptzollämtern unterstellt sind, ist die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen, ob ausländische Arbeitnehmer zu gleichen Bedingungen wie deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden, ob die Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen oder ob die Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

Die Tätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – im Fachjargon kurz FKS – sind dabei in unterschiedliche Sachgebiete aufgeteilt: Das Sachgebiet C ist für die Kontrollen zuständig, den größten Bereich – die folgende Prüfung und Ermittlung – bildet das Sachgebiet E. Schließlich gibt es noch das Sachgebiet F: Sein Arbeitsbereich ist die Ahndung, wozu unter anderem die Bußgeldstelle des Zolls gehört.

Kontrolliert werden grundsätzlich alle Gewerbe, in denen Arbeitnehmer beschäftigt werden und die Gefahr von Verstößen gegen die oben genannten Punkte besteht. Die Prüfungen erfolgen dabei sowohl stichprobenartig als auch aufgrund von Hinweisen oder Anzeigen aus der Bevölkerung. Grundsätzlich sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet, bei diesen Prüfungen mitzuwirken. Sie müssen insbesondere die erforderlichen Auskünfte erteilen, Unterlagen vorlegen und das Betreten der Grundstücke und der Geschäftsraume des Arbeitgebers dulden.

Die natürlich auch in unserer Region aktive Finanzkontrolle Schwarzarbeit sitzt und arbeitet in Flensburg im ehemaligen Gebäude des Hauptzollamtes in der Waldstraße 20. Die Flensburger FKS-Leute gehören zum Bereich des Hauptzollamtes Itzehoe, das zuständig ist für die eine Hälfte Schleswig-Holsteins, grob gesagt den Bereich Dithmarschen, Schleswig-Flensburg und Nordfriesland.

Da alle hier in Flensburg Beschäftigten in sämtlichen Arbeitsfeldern eingesetzt werden sollen, teilen sich die Männer und Frauen der FKS in ihrem täglichen Dienst auf. Einige Kollegen sind in mobilen Kontrolleinheiten von Flensburg bis Dithmarschen unterwegs um Prüfungen durchzuführen, die übrigen Kollegen erledigen die Schreibarbeiten, Feststellungen, eben den notwendigen und umfangreichen Papierkram in der Dienststelle in der Waldstraße. Stehen einmal größere Kontrollen an, so werden bei Bedarf auch Kollegen aus anderen Sachgebieten und manchmal sogar von anderen Dienststellen hinzugezogen. Das Flensburg Journal bekam Mitte August die Gelegenheit, einmal eine der mobilen Kontrolleinheiten auf einer Kontrollfahrt begleiten zu dürfen.

Mit zwei Zollfahrzeugen, jeweils mit zwei Beamten besetzt, ging es in den Norden der Stadt. Die beiden Beamten Erik B. und Michael P., die unser Redakteur begleiten durfte, haben sich wie stets im Vorfeld der Tour gut vorbereitet: Am heutigen Tag sollte zwar „nur“ eine normale Kontrollfahrt durchgeführt werden, doch Vorsicht sei immer angebracht, berichteten die beiden Zöllner. Ausgerüstet mit allen nötigen Ausrüstungsgegenständen, wie sie auch im Polizeivollzugsdienst zum Eigenschutz üblich sind, darunter Schutzweste, Pfefferspray, Handschellen und Schusswaffe für den äußersten Notfall, begann die Tour.

Die erste Kontrolle des Tages führte die Zollbeamten auf eine Baustelle. Der Ablauf einer solchen Kontrolle ist in der Regel immer ähnlich, neben der Frage nach den Personalien, der Art und Dauer der Beschäftigung wird eine ganze Reihe weiterer Fragen gestellt, die in einem Fragebogen vorgegeben sind, in dem die Angaben der Befragten festgehalten werden. Die kontrollierten Personen müssen die gestellten Fragen beantworten, dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Wer ist der Arbeitgeber? Wie lange dauert die Beschäftigung schon an? Wie hoch ist der Arbeitslohn? Dies sind nur drei der gestellten Fragen. Kooperieren die zu kontrollierenden Personen und können sie alle notwendigen Papiere vorlegen, dauert eine derartige Kontrolle entsprechend nur kurze Zeit und behindert den Arbeitsablauf relativ wenig. Auf erwähnter Baustelle verhielten sich alle dort Anwesenden sehr kooperativ und hatten auch nichts gegen die Anwesenheit der Presse einzuwenden.

Bei bestem Wetter bedankte man sich bei den Bauarbeitern, bestieg die Fahrzeuge und machte sich auf den Weg in die Flensburger Innenstadt. Routiniert führten die beiden Fahrzeugbesatzungen auch die nächste Kontrolle durch: Es traf diesmal einen Bäckereibetrieb, die dort Beschäftigten waren ebenfalls sehr zuvorkommend und kooperativ. Auch die Presse war auf Nachfrage beim Chef zugelassen. Dieses Kontrollverfahren dauerte dann doch wesentlich länger als auf der Baustelle, der Grund dafür war jedoch ganz einfach: Da ja nicht nur die Angaben der Mitarbeiter aufgenommen, sondern auch auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden, konnte dies im angrenzenden Bürobereich des Betriebes gleich an Ort und Stelle verifiziert werden.

„Ob wirklich alles in Ordnung ist, kann man oftmals erst nach Prüfung des Fragebogens auf der Dienststelle sagen“, erklärte einer der Beamten. „Einer der Beschäftigten wurde gleich hier vor Ort verwarnt, weil er seinen Personalausweis nicht vorlegen konnte“, ergänzte der Beamte, und verwies auf die Mitführungspflicht des Personalausweises, die in vielen Gewerken vorgeschrieben sei.

Wer wird kontrolliert?

Es gibt bestimmte Gewerbe, die von der FKS häufiger unter die Lupe genommen werden. Dazu zählen z. B. Baustellen, Reinigungsfirmen, der gastronomische Bereich, oder auch das Taxi-Gewerbe. Die Zollbeamten sind zwar nicht immer und überall gern gesehene Gäste, doch dass die Kontrollen notwendig sind, zeigt die Statistik. Immer wieder werden Arbeitgeber erwischt, die gegen geltende Bestimmungen und Gesetze verstoßen und illegale Schwarzarbeit zulassen. So werden in nur einem Kalenderjahr deutschlandweit geschätzt eine halbe Million Beschäftigte an ihren Arbeitsstellen kontrolliert, und daraus resultierend, weit über 100.000 Ermittlungsverfahren abgeschlossen.

Am Nachmittag ging die Kontrollfahrt zurück in die Flensburger Waldstraße. Auch morgen und an vielen weiteren Tagen wird es wieder auf die Straßen unserer Region gehen, kämpfen die Zöllner der FKS unverdrossen und engagiert den Kampf gegen Schwarzarbeit und für mehr Gerechtigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

 

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